.

PIONIERKRAFT

Wer Solarstrom im Mehrfamilienhaus fair und rechtssicher abrechnen will, muss das Modell (Mieterstrom, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung/GGV oder gerätebasiertes Energy Sharing) sauber wählen, das Mess- und Datenkonzept passend aufsetzen und Rechnungs- sowie Vertragspflichten konsequent erfüllen. Dann profitieren Mieter:innen transparent – und Verwalter:innen behalten Aufwand, Risiko und Kosten im Griff.

Je nach Energy-Sharing-Modell unterscheiden sich die Anforderungen an die Abrechnung des gelieferten PV Stroms deutlich.

Drei Modelle im Überblick – und was sie für die Abrechnung bedeuten

  • Mieterstrom (EEG-gefördert oder ungefördert): Betreiber liefert Vollversorgung (PV + Reststrom). Es gilt u. a. die Preisobergrenze 90% des örtlichen Grundversorgungstarifs (gefördertes Modell), Stromkennzeichnung sowie separate Stromrechnung (keine Nebenkosten).
  • Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV, § 42b EnWG): Ergänzungsversorgung ausschließlich mit PV-Strom im Gebäude, Reststrom bleibt beim frei wählbaren Lieferanten der Mieter:innen. Weniger Lieferantenpflichten, aber viertelstundenscharfe Messung und Aufteilungsschlüssel sind Pflicht.
  • Gerätebasiertes Energy Sharing (z. B. PIONIERKRAFT): Hardware/Software misst und teilt PV-Anteile wohnungsscharf als Zusatzlieferung. Ziel: schlanke Abrechnung und geringer Verwaltungsaufwand; je nach Ausgestaltung ohne klassische Lieferantenrolle. (Technik-/Modellhinweise: Pionierkraft & EDNA-Praxisfolien).

Energy Sharing im EU-Kontext: Gemeint ist die abgestimmte Nutzung gemeinsam erzeugten Stroms – oft mit Netz. Im Gebäude ist GGV die pragmatische, deutsche Ausprägung.


Mieterstrom: Abrechnung sauber aufsetzen

Pflichten & Preise

  • Preisdeckel: Bei gefördertem Mieterstrom darf der Arbeitspreis max. 90 % des Grundversorgungstarifs betragen.
  • Vollversorgung: Der Mieterstromlieferant besorgt zusätzlich Reststrom und erstellt eine Rechnung (PV + Netzstrom).
  • Transparenz & Kennzeichnung: Rechnungen müssen die Stromkennzeichnung erfüllen; Nebenkostenabrechnung ist unzulässig.
  • Vertragsrahmen: u. a. Laufzeit (max. 24 Monate bei Abschluss), Kündigungsfristen (max. 1 Monat), freie Lieferantenwahl der Mieter:innen bleibt gewahrt.

Mess-/Datenkonzept

  • Möglich sind Summenzählermodelle (evtl. mit virtuellen Zählpunkten) oder iMSys/Smart-Meter. Bei mehreren Parteien ist die Lastaufteilung sauber zu regeln; perspektivisch setzt sich iMSys durch.
  • Lieferkettenmodell: Betreiber kann Aufgaben (z. B. Abrechnung, Messstellenbetrieb) an Dienstleister geben oder an einen Dritten liefern, der die Mieterstromverträge hält.

Vorteile

  • Hohe PV-Quote durch Vollversorgung, attraktiver Endkundenpreis (Netz-/Umlageanteile entfallen teilweise).
  • EEG-Mieterstromzuschlag möglich (20 Jahre).

Nachteile

  • Komplexe Lieferantenpflichten, Verbraucherschutz-/Informationspflichten und Stromkennzeichnung.
  • Preisdeckel limitiert Marge; Vertriebs- & IT-Aufwand spürbar.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV): Ergänzungsstrom mit klaren Spielregeln

Kernprinzip

  • Gesetzlich in § 42b EnWG verankert: Betreiber einer Gebäudestromanlage liefert nur PV-Strom im selben Gebäude, ohne Netzdurchleitung. Reststrom bleibt Sache der Mieter:innen beim Lieferanten ihrer Wahl. Viele Lieferantenpflichten entfallen (z. B. Stromkennzeichnung).

Abrechnung & Verträge

  • Gebäudestromnutzungsvertrag mit jedem Teilnehmenden (inkl. Entgelt oder unentgeltlich), Aufteilungsschlüssel (dynamisch, statisch oder Kombi) festlegen.
  • Marktkommunikation: Der Betreiber meldet den Aufteilungsschlüssel; der Netzstromlieferant rechnet nur den Restverbrauch ab.
  • Preissetzung: Kein 90 %-Deckel; kostenlose Abgabe ist möglich – vertraglich sauber regeln.

Mess-/Datenkonzept

  • Viertelstundengenaue Messung je Teilnehmendem (iMSys) und rechnerische Aufteilung nach Schlüssel sind Pflicht; ohne Software/Dienstleister praktisch nicht machbar.

Vorteile

  • Weniger Lieferantenpflichten, freie Preisgestaltung, geringeres Risiko als Vollversorgung.
  • Reststromvertrag der Mieter:innen bleibt bestehen – so bleibt die Lieferantenfreiheit unangetastet.

Nachteile

  • IT-/Prozessaufwand (iMSys, Marktkommunikation, Datenabgleich) und neue Abläufe mit MSB/VNB.

Gerätebasiertes Energy Sharing (z. B. PIONIERKRAFT): Abrechnen, ohne Energieversorger zu werden

aerial view of community with solar panel installed on apartment building roof

So funktioniert’s aus Abrechnungssicht

  • Mess- und Steuereinheiten erfassen den PV-Anteil je Wohneinheit (z. B. „Wohnung A hat in Q1 120 kWh PV genutzt“) und stellen diese Werte transparent für eine einfache Zusatz-Abrechnung bereit. Ziel: geringer bürokratischer Aufwand, klare Nachvollziehbarkeit für Mieter:innen.
  • Je nach Setup lässt sich das als Zusatzleistung zum bestehenden Stromvertrag der Mieter:innen realisieren; Lieferantenpflichten werden dadurch typischerweise reduziert. (Produkt-/Funktionsbeschreibung).
  • Unterzähler/wohnungsbezogene Zähler und interne Verrechnung sind in MFH-Modellen bewährte Bausteine.

Vorteile

  • Sehr schlanke Abrechnung, wenig laufender Verwaltungs-/Vertriebsaufwand; hohe Akzeptanz in kleinen bis mittleren Häusern.
  • Skalierbar von 2–12 WE und darüber – modular aufrüstbar.

Nachteile

  • Rechts-/Steuercheck nötig (z. B. Umsatzsteuer-, Einkommensteuer- und Kleinunternehmerregelung; je nach Konstellation).
  • Mess-Genauigkeit & Transparenz müssen für alle Parteien nachvollziehbar dokumentiert sein.

Praxis-Checkliste für Verwalter:innen & Vermietende

  1. Modellwahl: Vollversorgung (Mieterstrom) vs. Ergänzungsversorgung (GGV) vs. Gerätebasiert – passend zu Hausgröße und IT-Reife wählen.
  2. Verträge: Mieterstrom- oder Gebäudestromnutzungsverträge (inkl. Aufteilungsschlüssel, Entgelt, Laufzeit, Widerruf/Wechsel).
  3. Messkonzept: iMSys/Smart Meter für GGV (15-min), Summenzähler/virtuelle Zählpunkte oder wohnungsweise Unterzähler für andere Modelle; mit VNB/MSB abstimmen.
  4. Datenfluss: Verantwortlichkeiten für Marktkommunikation, Ablesung, Datenprüfung und Archivierung klären.
  5. Rechnung: Bei Mieterstrom separate Stromrechnung mit Stromkennzeichnung; keine Umlage über Nebenkosten.
  6. Preissetzung: 90 %-Deckel (geförderter Mieterstrom), freie Preisgestaltung bei GGV (auch kostenlos möglich).
  7. Steuern & Meldungen: Marktstammdatenregister, ggf. Stromsteuer/Ertragsteuern, EEG-Mieterstromzuschlag prüfen.
  8. Kommunikation: Transparente Information an Mieter:innen (Preislogik, Zählerdaten, Anteil PV/Netz) stärkt Teilnahmequote.

Fazit

  • Mieterstrom eignet sich, wenn Sie Vollversorgung und maximale PV-Nutzung aus einer Hand wollen – und bereit sind, Lieferanten- und Abrechnungsprozesse zu tragen.
  • GGV ist der neue Standard für pragmatische Ergänzungsversorgung im Haus: flexible Preise, weniger Pflichten, aber höhere Mess-/IT-Anforderungen.
  • Gerätebasiertes Sharing (z. B. Pionierkraft) reduziert Komplexität im Alltag und hält die Abrechnung schlank – besonders interessant für kleine bis mittlere MFH.

Sie planen ein Projekt oder möchten Ihr Abrechnungsmodell umstellen? Schreiben Sie uns Ihre Konstellation (WE-Zahl, Zählerlandschaft, Zielmodell) – wir skizzieren Ihnen eine maßgeschneiderte Abrechnungs-Roadmap mit Messkonzept und Vertragsbausteinen


Quellen & Weiterlesen

  • Praxisleitfaden GGV (BSW/GdW, 09/2024): Definition, Vertragsmuster, Mess-/Abrechnungsprozesse. Bundesverband Solarwirtschaft
  • BNetzA – Mieterstrom (2025): Rechte, Pflichten, 90 %-Preisobergrenze, Rechnungsanforderungen. Bundesnetzagentur
  • Leitfaden MFH-Betriebskonzepte (Energieagentur Regio Freiburg, 2023): Mieterstrom, kollektive Selbstversorgung, Messkonzepte.
  • Hintergrund Energy Sharing (dena): Begriffe, Umsetzungsschritte & Praxisbeispiel WUNergy. Deutsche Energie-Agentur+1
  • Pionierkraft – Produkt/Prinzip (Device-Sharing): Gerätebasierte Abrechnung im MFH. PIONIERKRAFT

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Crowdinvesting

Beteilige Dich an PIONIERKRAFT!