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Wenn Du eine PV-Anlage inklusive PIONIERKRAFTwerk(en) mit uns planen möchtest, vereinbare einfach einen Beratungstermin mit einem unserer technischen Planer. Besitzt Du bereits eine PV-Anlage, kannst Du unsere Hardware direkt über Deinen Installateur bestellen und installieren lassen. In diesem Fall wird Dein Installateur zu unserem Fachpartner und kann die PIONIERKRAFTwerke direkt bei uns beziehen.
Als Solarteur erhältst Du das PIONIERKRAFTwerk direkt bei uns. Fülle dafür einfach unser Partnerformular aus und unser Vertrieb meldet uns schnellstmöglich bei dir zurück, um alles weitere zu besprechen.
Fachpartner vertreiben unsere PIONIERKRAFTwerke und installieren diese bei ihren Kunden. Darunter fallen Solarteure, Installateure, Elektrobetriebe sowie der spezialisierte Fachgroßhandel. Wenn Du auch Fachpartner werden möchtest, fülle bitte unser Partnerformular aus und wir melden uns bei Dir.
Unser PIONIERKRAFTwerk steuert und priorisiert die Energieflüsse basierend auf der Erzeugung und dem Verbrauch aller beteiligten Parteien. Dadurch wird sichergestellt, dass der Betreiber der PV-Anlage ausschließlich Solarenergie mit den zu beliefernden Wohneinheiten teilt. Sollte kein Solarstrom verfügbar sein, können die zu beliefernden Wohneinheiten ihren Reststrom wie gewohnt von einem Energieversorger ihrer Wahl beziehen. Darüber hinaus gewährleistet das PIONIERKRAFTwerk die Einhaltung aller erforderlichen Sicherheitsstandards, beispielsweise im Falle von Hausbränden oder Stromausfällen.
Wir suchen deutschlandweit Vertriebs- und Kooperationspartner aus der Energiebranche und Bauindustrie. Bist Du Solateur, Elektroinstallateur, Energieversorger, Energieberater oder Bauplaner und möchtest Deine Angebotspalette erweitern und damit die Energiewende vorantreiben? Dann füll bitte unser Partnerformular aus. Hier erfährst Du mehr über Deine Vorteile an einer Zusammenarbeit mit uns.
Ja, PIONIERKRAFTwerke, die ab dem 1.Januar 2023 in Betrieb genommen werden, sind laut der Einschätzung unserer zuständigen Finanzbehörde von der Mehrwertsteuer befreit. Fachpartner, die unser PIONIERKRAFTwerk vertreiben, empfehlen wir dennoch, sich dies von ihrer lokalen Finanzbehörde bestätigen zu lassen.
Für jede Wohneinheit, die Du mit Strom versorgen möchtest, ist ein PIONIERKRAFTwerk 3.0 erforderlich.
Mit unserem PIONIERKRAFTwerk 3.0 können bis zu 20 Wohneinheiten mit Strom beliefert werden.
Mit unserem PIONIERKRAFTwerk 2.0 können bis zu 15 Wohneinheiten beliefert werden.
Ja, das PIONIERKRAFTwerk ist bei bestehenden PV-Anlagen unabhängig vom Hersteller jederzeit und einfach nachrüstbar. Um das PIONIERKRAFTWERK auf Deine Bestandsanlage nachzurüsten, kannst Du unsere PIONERKRAFTwerke bei Deinem Installateur bestellen und installieren lassen. In diesem Fall wird Dein Installateur zum Fachpartner und kann unsere PIONIERKRAFTwerke direkt bei uns bestellen.
Unser PIONIERKRAFTwerk kann den Energiefluss zwischen mehreren Haushalten physisch steuern. Das bedeutet, die Energie wird nicht virtuell oder rechnerisch geteilt, sondern direkt als erneuerbare Energie über eine eigene Leitung übertragen. Da durch die Energy-Sharing-Lösung von PIONIERKRAFT das öffentliche Netz nicht belastet wird, entfallen Netzentgelte und Stromsteuer. So können auch Menschen ohne eigene PV-Anlage von bezahlbarer und sauberer Energie profitieren.
Unser PIONIERKRAFTwerk 3.0 hat eine Nennleistung von 2kW, die übertragen werden kann. Außerdem gibt es einen Booster, der kurze Spitzen abfangen kann. Die gelieferte Energiemenge in einem durchschnittlichen Haushalt kann in der Regel zu 95% mit 2kW Leistung abgedeckt werden.
Unser PIONIERKRAFTwerk 2.0 hat eine Nennleistung von 1,6kW und kann Spitzen von bis zu 2kW abdecken.
Da es sich um eine Installation am Zählerschrank handelt, können die PIONIERKRAFTwerke nur von einem Fachpartner installiert werden.
Ja, mit unserem PIONIERKRAFTwerk können diese Systeme direkt mit Strom versorgt werden. In manchen Fällen kann es jedoch sinnvoller sein, die zusätzlichen Verbraucher direkt an die Anlage anzuschließen. Unsere technischen Berater unterstützen Dich hierzu gerne in einem persönlichen Gespräch.
Ja, mit dem Erwerb des Service-Pakets zur Batteriespeicherintegration in unserem PIONIER-Portal können bestimmte Batteriespeicher in das PIONIERKRAFT-System integriert werden. Somit können die zu beliefernden Wohneinheiten auch Strom aus dem Speicher beziehen.
Die PIONIERKRAFTwerke und der PIONIERKRAFTlink hängen möglichst in der Nähe des Zählerschranks. Sicherungen und Leistungsmesser werden im Zählerschrank verbaut.
Die Maße des PIONIERKRAFTwerk 3.0 sind Breite: 290 mm / Höhe: 269 mm / Tiefe: 143 mm . Zudem müssen über, unter und neben den PIONIERKRAFTwerken bestimmte Abstände eingehalten werden. Eine Darstellung findest Du im Benutzerhandbuch unter den Montagebedingungen.
Unser Installationsassistent im PARTNER-Portal leitet den Installateur Schritt für Schritt durch die Installation des PIONIERKRAFTwerks 3.0. Hier wird die Anlage dann auch in Betrieb genommen. Außerdem stellen wir hilfreiche Unterlagen und unterstützende Bild- und Videomaterial zur Verfügung.
Das PIONIERKRAFTwerk 3.0 ist das Herzstück unseres PIONIERKRAFT-Systems. Die neue Version ist kleiner, leichter, leichtungsstärker und schneller sowie einfacher zu installieren. Mit dem PIONIERKRAFTwerk 3.0 wird auch das kostenlose PARTNER-Portal mit integriertem Installationsassistenten eingeführt.
Das läuft über unser PARTNER-Portal. Das PARTNER-Portal ist eine interaktive Installations- und Verwaltungssoftware, die Fachpartner optimal bei der effizienten Projektabwicklung unterstützt. Es bietet alle notwendigen Werkzeuge für einen reibungslosen und kundenorientierten Service.
Das läuft über unser PIONIER-Portal. Hier kannst Du als Hauseigentümer die Wohneinheiten, die über das PIONIERKRAFTwerk beliefert werden, anlegen und die gelieferten Strommengen ablesen. Zudem erhältst Du pro Wohneinheit die Stromabrechnung.
Die gelieferten Strommengen werden durch unsere Hardware automatisch und datenschutzkonform ausgelesen und gespeichert. Somit hast Du den vollen Überblick und kannst Deinen Solarstromverbrauch weiter maximieren. Am Ende des Abrechnungszeitraumes stellen wir Dir über unser PIONIER-Portal die Stromabrechnungen zur Verfügung.
Den Strompreis kannst Du als Stromlieferant bei unserer Lösung deutlich flexibler gestalten. Dieser unterliegt ungleich zum geförderten Mieterstrom nicht dem Mieterstromgesetz. Somit hinterlegst Du selbst die vereinbarten Stromlieferungskonditionen zwischen Dir und den Vertragspartnern der zu beliefernden Wohneinheiten in unserem PIONIER-Portal. Dort kannst Du die Vertragsdokumente herunterladen, entsprechend ausfüllen und unterschreiben lassen. Der Vertrag tritt mit Eurer gegenseitigen Unterschrift in Kraft.
Die Rechnungserstellung erfolgt bei uns jährlich zum 31.12. Die Stromabrechnung pro Wohneinheit steht danach in Deinem PIONIER-Portal zum Download bereit.
Du musst die Umsatzsteuer nur dann abführen, wenn Du nicht die Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG in Anspruch nimmst. Ansonsten sind keine weiteren Netzentgelte oder Steuern fällig. Damit kannst Du Deinen Strom lokal vermarkten und finanzielle Vorteile sowohl für Dich als auch für die angeschlossenen Wohneinheiten erzielen. Ob die Kleinunternehmerregelung für Dich sinnvoll ist oder wie Deine PV-Anlage gewerbesteuerlich behandelt wird, klärst Du am besten mit Deinem Steuerberater.
Nein, Du wirst nicht zum Energieversorger, sondern nur zum Ergänzungsstromlieferanten. Den Reststrombedarf der Wohneinheiten, der nicht durch Deine eigenerzeugte Energie gedeckt wird, beziehen diese weiterhin vom Energieversorger ihrer Wahl. Das bringt deutlich weniger Pflichten und administrativen Aufwand für Dich als Betreiber der Erzeugungsanlage mit sich. Dadurch ist die Lösung wirtschaftlich und unkompliziert in Mehrfamilienhäusern mit bis zu 20 Parteien umsetzbar.
Ja, im Gegensatz zum geförderten Mieterstrom kannst Du mit unserer Lösung den Stromliefervertrag an den Mietvertrag koppeln. Dafür bieten wir als kostenpflichtige Zusatzoption eine Mietvertragsklausel an, die über unser PIONIER-Portal gebucht werden kann.
Ja, auf unser PIONIERKRAFTwerk gibt es eine Garantie von 2 Jahren. Als kostenpflichtige Zusatzoption kann eine Garantieverlängerung auf 10 Jahre hinzugebucht werden.
Der Smart Energy Meter, der die Stromliefermenge erfasst, ist ein geeichter Zähler und bereits im PIONIERKRAFTwerk 3.0 integriert. Es ist gesetzlich vorgegeben, dass die Eichfrist von digitalen Stromzählern 8 Jahre andauert und dann erneuert werden muss. PIONIERKRAFT erneuert die Eichfrist nach jeweils 8 Jahren zweimal kostenfrei für die Besitzer eines PIONIERKRAFTwerks. Voraussetzung ist hierfür die Buchung eines Service-Pakets im PIONIER-Portal ab Inbetriebnahme der PIONIERKRAFTwerke und ein voll funktionsfähiges PIONIERKRAFTwerk.
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