ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Eigentumsvorbehalt
Die von PIONIERKRAFT GmbH erworbenen Wirtschaftsgüter bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der PIONIERKRAFT GmbH.
Ansprüche aus Sachmängelhaftung
Der Hersteller PIONIERKRAFT GmbH gewährt auf die erworbenen Produkte Photovoltaikanlage und PIONIERKRAFTwerk, die insgesamt aus mehreren Komponenten bestehen, eine Haftung für Sachmängel nach den nachfolgenden Regelungen und im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Anspruchsberechtigter
Anspruchsberechtigt bei einem Mangel eines der Produkte ist nur der Ersteigentümer. Sonstige Personen haben keine Ansprüche. Bei Weitergabe des Eigentums an dem Produkt gehen die Ansprüche bei Sachmängeln nicht an den neuen Eigentümer über.
Beginn der Haftung
Die Haftung beginnt mit dem Eigentumserwerb durch den Käufer.
Räumlicher Anwendungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Sachmängelhaftung ist auf die Länder Deutschland, Österreich und Schweiz beschränkt, weil die Produkte auf die technischen Bedingungen in diesen Ländern ausgerichtet sind.
Umfang der Haftung
Die Haftung wird übernommen für die Mangelfreiheit der erworbenen Produkte, einschließlich der Funktionsfähigkeit, sowie die Freiheit von Material- oder Produktionsfehlern.
Voraussetzungen für die Haftung
Die Haftung setzt voraus, dass ein Elektrofachbetrieb die Produkte fachgerecht eingebaut und angeschlossen hat und dies mit dem vom ihm unterschriebenen Installationsprotokoll bestätigt. Dieses Protokoll ist PIONIERKRAFT vorzulegen, wenn ein Sachmangel geltend gemacht wird.
Art der Mängelbeseitigung
Sollte während der Gewährleistungsfrist ein Mangel auftreten, so gewährt der Hersteller im Rahmen dieser Sachmängelhaftung eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:
- kostenfreie Reparatur des beschädigten Teils/Moduls oder
- kostenfreier Austausch der des beschädigten Teils/Moduls gegen einen gleichwertigen Artikel
Haftungsausschluss
Eine Haftung ist ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch
- unsachgemäße Inbetriebnahme; eine solche liegt vor, wenn eine Inbetriebnahme nicht durch einen Fachmann und nach den Vorgaben des Inbetriebnahmeprotokolls erfolgt ist;
- unsachgemäße Behandlung;
- Nichtbeachtung der Installations- oder Betriebsanleitung;
- Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen;
- höhere Gewalt (z.B. Unwetter, Blitzschlag, Überspannung, Feuer, Überschwemmung, etc.);
- Gewaltanwendung (z. B. Schläge);
- unsachgemäße Reparaturversuche in Eigenregie;
- ein Öffnen des Garantieprodukts durch nicht von PIONIERKRAFT geschultes Servicepersonal;
- einen Defekt, der auf die Verbindung des Produkts mit anderen fehlerhaften Komponenten des Garantieberechtigten zurückzuführen ist.
oder wenn
- bei der Überprüfung des Produktes durch PIONIERKRAFT kein Fehler festgestellt wird.
Prüfungsmöglichkeit für PIONIERKRAFT
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Sachmängelhaftung ist, dass dem Verkäufer die Prüfung des Mangels ermöglicht wird (z.B. durch Einschicken des fehlerhaften Produktes). Im Fall der Einsendung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Bei berechtigten Ansprüchen werden dem Käufer die Versandkosten erstattet. Eine Rechnungskopie ist der Warensendung beizufügen, ebenso eine detaillierte Beschreibung des Mangels. Bei Fehlen der Kopie der Rechnung, des Installationsprotokolls oder der Beschreibung des Mangels kann der Verkäufer die Sachmängelhaftung ohne weitere Begründung ablehnen.
Kontakt
Bei Sachmängeln, für die eine Haftung nicht ausgeschlossen ist, sind Ansprüche geltend zu machen gegenüber:
PIONIERKRAFT GmbH
Osterwaldstraße 10 – D13
80805 München