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PIONIERKRAFT

Im Fokus stehen drei Themen, die Ihre Projekte in den Jahren 2025/26 prägen: die entstehende DIN 18199 zur Montage von PV an Dach und Fassade, die Vereinheitlichung von Blendgutachten und die Cybersicherheits-Pflichten aus NIS2.

1) DIN 18199 – „Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden“

Zeitlicher Horizont
Die DIN 18199 befindet sich im Normverfahren. Nach der Veröffentlichung gilt sie ohne gesonderte Schonfrist als anerkannte Regel der Technik. Eine rückwirkende Nachrüstpflicht für Bestandsanlagen entsteht dadurch nicht; relevant wird die Norm bei Umbauten, Erweiterungen und im Schadensfall (Versicherer/Behörden prüfen dann den Stand der Technik). Praktisch ist damit zu rechnen, dass Ausschreibungen, Prüfstellen und Sachverständige schnell nach Erscheinen auf die Anforderungen abstellen.

Sobald die DIN 18199 das Normverfahren durchlaufen hat, werde die neuen Anforderungen zu anerkannten Regeln der Technik.

Was ändert sich in der Sache?
Die Norm bündelt und konkretisiert Anforderungen, die in der Praxis teils bereits eingefordert werden – künftig jedoch strukturierter und einheitlicher:

  • Dachzustand vor Montage: Tragfähigkeit, Abdichtung, Befestiger-Untergrund, Feuchte- und Wärmeschutz sind systematisch zu prüfen und als Montagefreigabe zu dokumentieren.
  • Aerodynamische Montagesysteme: Windkanalnachweise, Lastannahmen (insbesondere Rand-/Eckzonen), Lagesicherung und Lastabtragung in die Tragstruktur müssen projektbezogen plausibilisiert werden.
  • Durchdringungen, Brandschutz, Dichtheit: Anschlussdetails, Befestiger, Abstandhalter, Brandlasten und Leitungswege sind eindeutig zu beschreiben; Zuständigkeiten zwischen Dachgewerk und Elektromontage sind zu klären.
  • Dokumentation: Prüf- und Nachweisunterlagen (z. B. statische Nachweise, Prüfberichte, Freigaben) werden verbindlicher und gehören zum Bestandteil von Abnahme und Betreiberdokumentation.

Planungshinweise für Handwerk und Betreiber

  • Anforderungen schon jetzt in LVs und Checklisten verankern. Wer Ausschreibungen 2025/26 vorbereitet, sollte die künftigen Inhalte antizipieren, um Nachträge zu vermeiden.
  • Frühphase stärken: Vor-Ort-Begehung mit dem Dachgewerk, Probebohrungen/Materialprüfungen, Sichtung von Bestandsplänen.
  • Herstellerunterlagen aktiv anfordern und auf Übertragbarkeit prüfen (Auflast, Ballast, Aufständerung, Klemmbereiche, Fassadenanker).
  • Schnittstellen verbindlich beschreiben: Wer dichtet ab? Wer führt den Brandschutz nach? Wer dokumentiert?
  • Für Betreiber: Bei Sanierungen oder Dachertüchtigungen Montagefenster mit dem Dachhandwerk synchronisieren (Zeitplan, Witterung, Trocknungszeiten).

2) Blendgutachten – einheitlichere Anforderungen für Planung und Genehmigung

Zeitlicher Horizont
Auf Bundesebene werden Mindeststandards für Blendgutachten vorbereitet. Sobald Leitfaden/Eckpunkte veröffentlicht sind, ist mit einer unmittelbaren Anwendung in Genehmigungs- und Abstimmungsverfahren zu rechnen. Bis dahin entscheiden Behörden weiterhin nach bestehender Praxis; die Tendenz geht jedoch klar in Richtung Standardisierung. Bestandsanlagen sind in der Regel nicht betroffen – relevant wird das Thema bei Layoutänderungen, Aufstockungen, Sanierungen oder wenn Beschwerden mit konkreter Gefährdungslage vorliegen.

Blendprüfungen für PV Anlagen sind bereits länger im Gespräch. Künftig werden wohl Gutachten zur Pflicht.

Was ändert sich in der Sache?
Erwartet werden klarere Vorgaben zu Methodik, Eingangsdaten und Beurteilungsmaßstäben, damit Gutachten vergleichbar und belastbar sind. Das reduziert Nachforderungen und erleichtert die Abstimmung mit Straßenverkehrs- und Bauaufsichtsbehörden, insbesondere bei exponierten Dächern (z. B. an Hauptverkehrsachsen) und bei Fassaden-PV.

Planungshinweise für Handwerk und Betreiber

  • Blendprüfung in der Vorplanung fest einplanen, vor allem bei geneigten Süddächern, Hochhausfassaden und Dachrändern mit geringer Attikahöhe.
  • Projektparameter sauber erfassen: Modulglas/-oberfläche, Neigung, Azimut, Höhenlage, Abstände zu Traufe/First/Rand, Reflexionsrichtung, Nachbarbebauung.
  • Ergebnisse zeichnungsgebunden dokumentieren und in das Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren integrieren.
  • Verantwortlichkeiten klären: Wer erstellt das Gutachten? Wer pflegt Planänderungen ein? Wer kommuniziert mit Behörden?
  • Für Betreiber: Bei späteren Layoutänderungen (z. B. Modultausch, zusätzliche Strings, Fassadenflächen) prüfen, ob eine Aktualisierung des Gutachtens nötig wird.

3) Cybersicherheit/NIS2 – neue Pflichten für größere Akteure der PV-Wertschöpfung

Zeitlicher Horizont
Deutschland setzt die EU-Richtlinie NIS2 in nationales Recht um. Mit Inkrafttreten müssen betroffene Unternehmen sich binnen drei Monaten registrieren; technische und organisatorische Maßnahmen werden anschließend innerhalb definierter Fristen nachgewiesen. Es gibt keinen Bestandsschutz für „alte“ Organisationsstrukturen: Sobald Schwellenwerte (Mitarbeitende, Umsatz/Bilanz) und Sektorzuordnung erfüllt sind, greifen Registrierung, Melde- und Governance-Pflichten.

Cybersicherheit wird wichtiger: Wir nutzen immer mehr mehr elektrische Geräte, die potentielle Einfallstore für eine eine wachsende Zahl an Cyber-Kriminelle sind.

Was ändert sich in der Sache?
NIS2 erweitert den Kreis der verpflichteten Einrichtungen und definiert einen Katalog an Maßnahmen: Risikomanagement, technische Mindeststandards (u. a. Härtung, Patch-/Vulnerability-Management, Protokollierung, Monitoring), Meldewege, Managementverantwortung, Lieferkettenkontrollen und regelmäßige Nachweise/Audits. Betroffen sein können insbesondere größere Betreiberverbünde, O&M-Dienstleister, Messstellen- und IT-/Plattformanbieter in der Energiewirtschaft.

Planungshinweise für Handwerk und Betreiber

  • Betroffenheits-Check: Unternehmensgröße und -rolle prüfen, Konzernbezüge berücksichtigen (Tochtergesellschaften im Energiesektor).
  • Technische Mindestlinie festlegen: Netzwerksegmentierung (PV-Monitoring vs. Haus-IT), gesicherte Fernzugänge (VPN/ZTNA), Zwei-Faktor-Authentisierung, Härtung von Gateways/Steuerboxen, zentrales Patch-/Vuln-Management, Logging/Alarmierung.
  • Rollen und Verantwortlichkeiten vertraglich regeln: Security-Patches als SLA, Incident-Prozess mit Meldewegen, Schlüssel-/Zugangsübergabe bei Inbetriebnahme.
  • Für Betreiber in Mehrparteienhäusern: Administrative Zugänge, Update-Fenster, Backup/Recovery und Eskalationswege in das Betreiberhandbuch übernehmen; bei Dienstleisterwechseln geregelte Schlüssel- und Rechteübergabe sicherstellen.
  • Schulung: Serviceteams und Betreiberpersonal für typische Angriffsflächen (Fernzugänge, Default-Passwörter, Phishing) sensibilisieren.

4) Einordnung für Mehrfamilienhäuser: Was jetzt Priorität hat

  • Norm- und Nachweisreife mitdenken: Auch wenn die DIN 18199 noch nicht veröffentlicht ist, lohnt es sich, die Prüfpunkte bereits 1:1 zu übernehmen. Das reduziert Projektrisiken und erleichtert die Abnahme.
  • Genehmigungsfähigkeit absichern: Der Blend-Check wird zum Standard-Baustein in der Vorplanung – je früher eingeplant, desto weniger Verzögerungen im Verfahren.
  • Security-by-Design: Mess- und Steuertechnik (z. B. Steuerboxen, Gateways, Monitoring) sind Teil der kritischen Infrastruktur einer Liegenschaft. Wer jetzt segmentiert, härtet und Meldewege definiert, vermeidet spätere Umrüstungen.
  • Betriebskonzepte sauber halten: Gerätebasierte Direktverbrauchsmodelle wie die Pionierkraft-Lösung können in Mehrfamilienhäusern Abrechnungs- und Messaufwand reduzieren. Unabhängig vom Modell sind Montagequalität (DIN 18199), Blend- und Brandschutz sowie Cybersicherheit gleichermaßen zu erfüllen.

Quellen & Weiterlesen (Rechtsstand: 23.09.2025, Deutschland)

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