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PIONIERKRAFT

Bild: Bundestag                                     
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Endlich wurde das Solarpaket 1 im Bundestag am 26. April 2024 verabschiedet.   

In der Presse heißt es weit und breit, die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) werde der wichtige Beschleuniger für eine neue Form von Mieterstromanlagen. Kein Wunder, wenn sogar die die Mitteilungen des Bundesverbandes für Solarwirtschaft (BSW) diesen Gedanken undifferenziert stützen. Mieter würden endlich unbürokratischen Zugang zu PV-Strom aus einer gemeinschaftlich genutzten PV-Anlage erhalten. 

Nur komisch, dass es bis heute keinen einzigen Anbieter auf dem Markt gibt, der dieses Konzept im Wohnbereich anbieten möchte oder damit wirbt, dass es bald möglich sei. “Warum eigentlich?”, sollte man sich doch fragen. Der Gesetzesentwurf steht zu diesem Aspekt im Solarpaket mittlerweile schon seit gut einem Jahr fest. Das ist gewöhnlicherweise ausreichend Zeit für Firmen, entsprechende Angebote und Produkte vorzubereiten, die zum Zeitpunkt des Gesetzesbeschlusses auf den Markt strömen. Allerdings bewegen sich alle Anbieter von PV-Anlagen, die aktuell jene neue Form des Messkonzeptes für Mehrparteienobjekte anbieten möchten, im Bereich von Gewerbe-Photovoltaik. 

Warum das so ist, lässt sich einleuchtend erklären, wenn man etwas mehr in die Tiefe geht. In diesem Blog-Artikel geben wir einige Hintergründe der Marktmechanismen und Einblicke in das neue Gesetz und dessen Auswirkungen.

Wer bis dato nicht genau weiß, worin der Unterschied zwischen Mieterstrom mit Summenzählermodell und GGV liegt, dem sei der Artikel von Marcel Linnemann und Lukas Eberhard empfohlen. 

 

Technische Kontexte und Marktmechanismen von GGV

Technische Voraussetzungen für GGV

Für die Umsetzung des Messkonzeptes der GGV gemäß Solarpaket 1 ist ein intelligentes Messsystem (iMsys) mit Smart Meter Gateway (SMGW) die technische Voraussetzung. Nachdem das installiert ist, werden die Messdaten über Messstellenbetreiber (MSB) und Verteilnetzbetreiber (VNB) gesammelt und in entsprechenden IT-Strukturen von Software-Anbietern aufbereitet. Wie viel im Gebäude produzierter PV-Strom und wie viel Netzstrom bei einer Partei anfällt, wird über “bilanzielles Sharing” über Serviceanbieter an den Betreiber der PV-Anlage übermittelt.

Für die Aufteilung dieser Bilanzierung besteht die Wahl zwischen einem dynamischen Aufteilungsschlüssel (Messdaten im 15-Minuten-Takt) oder statischen Aufteilungsschlüssel (z.B. pro Kopf oder pro Quadratmeter Wohnraum, oder ähnliches).
Noch längst sind nicht alle Zählerschränke auf dem aktuellsten Stand, damit Smart Meter installiert werden können. Für eine Mieterstrom-Anlage war bislang oftmals von hohen Investitionskosten für einen Wandlerschrank die Rede. In vielen Mehrfamilienhäusern mit älterer Elektroanlage beläuft sich der Austausch des kompletten Zählerschranks zur Installation von Smart Metern und SMGW auf ähnliche Kosten. In Neubauten sind meist die Voraussetzungen erfüllt, einen Gateway zu installieren. SMGW sind noch lange nicht in allen Netzgebieten Deutschlands verfügbar. 

Eine Pflicht zur Einführung soll diesen Rückstand beheben. Die Frage bleibt unbeantwortet, wann alle notwendigen Mechanismen der Marktkommunikation massentauglich und voll funktionsfähig etabliert sein werden. 

 

Ressourcenaufwand für GGV

Ist ein SMGW intakt, benötigt das Auswerten der Messdaten im Bilanziellen Sharing für die GGV mehr Ressourcen als bei Mieterstrom mit virtuellem Summenzähler, wo eine Mischkalkulation aus PV-Strom und Netzstrom für die teilnehmenden Wohnungen zum Tragen kommt. Die Kosten, die hier entstehen, müssen entweder von VNB, MSB, Anbieter oder Endkunden (Vermieter und Mieter) getragen werden. 

 

Wirtschaftliche Auswirkungen

Für den Anbieter und Servicedienstleister von Mieterstrom ist der Verkauf von Reststrom an die teilnehmenden Parteien eine relevante Einnahmequelle. Dieser Aspekt fällt bei GGV weg, weil jeder Teilnehmer seinen Stromanbieter für den Reststrombezug frei wählen kann. Dieser wirtschaftliche Nachteil für Mieterstrom-Anbieter ist im Wohnungsbereich von hoher Bedeutung.
Anders sieht es im Bereich von Gewerbe-Photovoltaik aus, wo sehr große PV-Anlagen an mehrere Abnehmer mit extrem hohen Stromverbräuchen angetroffen werden.

In diesem Marktsegment ist die Beschaffung großer Strommengen zur Erfüllung der Vollversorgung der Mietparteien aus Sicht des Anbieters nicht attraktiv. Das hängt damit zusammen, dass die Strombezugskosten im Gewerbe viel geringer liegen als im Wohnungsbereich, gleichzeitig der Bedarf viel höher und schwankender. 

 

Unsicherheiten bei der Teilnahme der Mietparteien

Die Unsicherheit der Teilnahme der Mietparteien ist nach wie vor gegeben in beiden Modellen, ob Mieterstrom nach EEG oder bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Eine Mietpartei kann nach durchschnittlichen Vertragslaufzeiten von 1 Jahr wieder aus dem Bezugsmodell aussteigen und den Strom gänzlich über andere Anbieter wählen. Eine Kopplung an den Mietvertrag ist in beiden Fällen nicht möglich. Bei Mieterstrom erfüllt die hohe Anzahl an Mietern pro Gebäude die Quote, bei Gewerbe hält die schiere Größe der PV-Anlage die Gestehungskosten entsprechend gering. 

 

Fehlender Mieterstromzuschlag

Einen Mieterstromzuschlag gibt es nicht für die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Diese Einnahmequelle fällt ebenfalls weg. 
Die Solarpakete legen hier eine Grundstruktur, die in der Theorie gut funktioniert, in der Praxis erst noch ihren Weg finden muss. 

 

PIONIERKRAFTs flexibles Messkonzept 

Das Messkonzept von PIONIEKRRAFT, welches genau genommen eine Ergänzungsstromlieferung realisiert, agiert nach exakt den gleichen Prinzipien, wie die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Der Gesetzestext liest sich daher wie eine Adaption unseres Betreibermodells. Mit dem großen Unterschied, dass die physikalische Stromverteilung bei PIONIEKRRAFT vollständig im Gebäude stattfindet, wobei die GGV mit iMsys nur auf dem Umweg über ein Zusammenspiel externer Dienstleister funktioniert. PIONIERKRAFT wird im Gebäude installiert und ist im Besitz des PV-Anlagenbetreibers.

Zur Sicherheit des Investments kann diese Art der gebäudeeigenen Stromverteilung an die Mietverträge der Wohnungen geknüpft werden. Der Solarinstallateur realisiert das komplette Messkonzept selbstständig durch die schlichte Ergänzung der Hardware, dem “PIONIERKRAFTwerk”. Der Ablauf der Hardware-Beschaffung, der Installation und Inbetriebnahme erfolgt nach dem gleichen standardisierten Prozess wie im Einfamilienhaus-Bereich, ohne komplexe Projektmanagementaufwände.

PIONIERKRAFT Messkonzept

Es muss also unterschieden werden, für welche Art von Gebäudestruktur, welches Messkonzept und welches Betreibermodell am vorteilhaftesten in Frage kommt. 

Nach wie vor gilt: 

  • Je größer das Gebäude, beziehungsweise je mehr Parteien pro Gebäudeanlage, desto eher ist eine Mieterstrom-PV-Anlage gemäß EEG mit Wandlerschrank oder SMGW und virtuellen Summenzähler lukrativ. 
  • Im Gewerbebereich bei PV-Anlagen >100 kWp mit immensen Stromverbräuchen findet die GGV mit iMsys relevante Einsatzgebiete für Mehrparteienobjekte. 
  • Im Wohnbereich bei kleinen Mehrfamilienhäusern mit 2-12 Wohnparteien im privaten oder kollektiven Besitz, wovon circa 6,1 Millionen Gebäude in Deutschland existieren, ist meistens PIONIERKRAFT das praktikabelste Konzept.

 

Für eine konkrete Analyse Deiner Projektanfragen, stehen unsere Fachberater zur Verfügung. 

Wir beraten Gebäudebesitzer und schulen Installationsbetriebe für den eigenständigen Einsatz des Messkonzeptes von PIONIERKRAFT. 

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