Im Fokus stehen drei Themen, die Ihre Projekte in den Jahren 2025/26 prägen: die entstehende DIN 18199 zur Montage von PV an Dach und Fassade, die Vereinheitlichung von Blendgutachten und die Cybersicherheits-Pflichten aus NIS2.

1) DIN 18199 – „Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden“

Zeitlicher Horizont
Die DIN 18199 befindet sich im Normverfahren. Nach der Veröffentlichung gilt sie ohne gesonderte Schonfrist als anerkannte Regel der Technik. Eine rückwirkende Nachrüstpflicht für Bestandsanlagen entsteht dadurch nicht; relevant wird die Norm bei Umbauten, Erweiterungen und im Schadensfall (Versicherer/Behörden prüfen dann den Stand der Technik). Praktisch ist damit zu rechnen, dass Ausschreibungen, Prüfstellen und Sachverständige schnell nach Erscheinen auf die Anforderungen abstellen.

Sobald die DIN 18199 das Normverfahren durchlaufen hat, werde die neuen Anforderungen zu anerkannten Regeln der Technik.

Was ändert sich in der Sache?
Die Norm bündelt und konkretisiert Anforderungen, die in der Praxis teils bereits eingefordert werden – künftig jedoch strukturierter und einheitlicher:

Planungshinweise für Handwerk und Betreiber

2) Blendgutachten – einheitlichere Anforderungen für Planung und Genehmigung

Zeitlicher Horizont
Auf Bundesebene werden Mindeststandards für Blendgutachten vorbereitet. Sobald Leitfaden/Eckpunkte veröffentlicht sind, ist mit einer unmittelbaren Anwendung in Genehmigungs- und Abstimmungsverfahren zu rechnen. Bis dahin entscheiden Behörden weiterhin nach bestehender Praxis; die Tendenz geht jedoch klar in Richtung Standardisierung. Bestandsanlagen sind in der Regel nicht betroffen – relevant wird das Thema bei Layoutänderungen, Aufstockungen, Sanierungen oder wenn Beschwerden mit konkreter Gefährdungslage vorliegen.

Blendprüfungen für PV Anlagen sind bereits länger im Gespräch. Künftig werden wohl Gutachten zur Pflicht.

Was ändert sich in der Sache?
Erwartet werden klarere Vorgaben zu Methodik, Eingangsdaten und Beurteilungsmaßstäben, damit Gutachten vergleichbar und belastbar sind. Das reduziert Nachforderungen und erleichtert die Abstimmung mit Straßenverkehrs- und Bauaufsichtsbehörden, insbesondere bei exponierten Dächern (z. B. an Hauptverkehrsachsen) und bei Fassaden-PV.

Planungshinweise für Handwerk und Betreiber

3) Cybersicherheit/NIS2 – neue Pflichten für größere Akteure der PV-Wertschöpfung

Zeitlicher Horizont
Deutschland setzt die EU-Richtlinie NIS2 in nationales Recht um. Mit Inkrafttreten müssen betroffene Unternehmen sich binnen drei Monaten registrieren; technische und organisatorische Maßnahmen werden anschließend innerhalb definierter Fristen nachgewiesen. Es gibt keinen Bestandsschutz für „alte“ Organisationsstrukturen: Sobald Schwellenwerte (Mitarbeitende, Umsatz/Bilanz) und Sektorzuordnung erfüllt sind, greifen Registrierung, Melde- und Governance-Pflichten.

Cybersicherheit wird wichtiger: Wir nutzen immer mehr mehr elektrische Geräte, die potentielle Einfallstore für eine eine wachsende Zahl an Cyber-Kriminelle sind.

Was ändert sich in der Sache?
NIS2 erweitert den Kreis der verpflichteten Einrichtungen und definiert einen Katalog an Maßnahmen: Risikomanagement, technische Mindeststandards (u. a. Härtung, Patch-/Vulnerability-Management, Protokollierung, Monitoring), Meldewege, Managementverantwortung, Lieferkettenkontrollen und regelmäßige Nachweise/Audits. Betroffen sein können insbesondere größere Betreiberverbünde, O&M-Dienstleister, Messstellen- und IT-/Plattformanbieter in der Energiewirtschaft.

Planungshinweise für Handwerk und Betreiber

4) Einordnung für Mehrfamilienhäuser: Was jetzt Priorität hat

Quellen & Weiterlesen (Rechtsstand: 23.09.2025, Deutschland)

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