EEG-Novelle 2027: Was der drohende Wegfall der festen Einspeisevergütung ab 2027 bedeutet

Ab dem Jahre 2027 entfällt für neue Photovoltaikanlagen bis 25 kWp die 20-jährige, staatlich garantierte Einspeisevergütung. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern müssen den erzeugten Solarstrom künftig direkt im Gebäude an die Mieter verteilen oder über die verpflichtende Direktvermarktung an der Strombörse veräußern.

Flachdach-Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus in der Abendsonne zur Vor-Ort-Stromverteilung trotz Wegfall der Einspeisevergütung ab 2027.
Solarenergie auf Mehrfamilienhäusern im Wandel: Wie Vermieter dem schrittweisen Wegfall der Einspeisevergütung ab 2027 vorausschauend begegnen.

Mit dem Kabinettsbeschluss zur EEG-Novelle läuft die garantierte, 20-jährige Festvergütung für neue Photovoltaikanlagen ab 2027 schrittweise aus. Betroffen von der Umstellung auf die verpflichtende Direktvermarktung sind vor allem Dachanlagen bis 25 kWp, wie sie typischerweise auf kleineren und mittleren Mehrfamilienhäusern zum Einsatz kommen. Für Immobilienbesitzer und Verwalter von Mehrfamilienhäusern, die bisher auf die verlässliche 20-jährige Vergütung als Renditequelle gesetzt haben, ändert das die Spielregeln grundlegend. Der Fokus verschiebt sich unwiderruflich von der Netzeinspeisung hin zur Maximierung des Eigenverbrauchs im eigenen Gebäude. Wer Neuanlagen rentabel betreiben will, muss den erzeugten Solarstrom künftig direkt im Gebäude an die Mieter verteilen, anstatt auf die Netzeinspeisung zu setzen.

 

Der Beschluss im Detail: Was bedeutet die neue Direktvermarktungspflicht und das Aus der Einspeisevergütung ab 2027?

Über zwei Jahrzehnte lang war die staatlich garantierte Einspeisevergütung das verlässliche Rückgrat für Investitionen in erneuerbare Energien. Sie machte die Kalkulation von Solaranlagen zu einer risikoarmen Rechenaufgabe. Mit den aktuellen Neuregelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz leitet die Politik jedoch einen fundamentalen Systemwechsel ein: Die Marktintegration soll gestärkt werden, indem der eingespeiste Strom direkt an der Strombörse vermarktet wird.Für neue Photovoltaikanlagen bis 25 kWp gelten ab  2027 folgende Kernregeln:

  • Ende der dauerhaften Festvergütung: Neue Dachanlagen erhalten keine 20-jährige Einspeisegarantie mehr.

  • Befristete Übergangsregelung: Für Neuanlagen bis 25 kWp ist für maximal 36 Monate eine degressive Übergangszahlung (ca. 5,2 Cent/kWh) vorgesehen, bevor der obligatorische Wechsel in die reine Direktvermarktung erfolgt.

  • Keine Vergütung bei negativen Preisen: Fällt der Börsenstrompreis ins Negative, entfällt der Erstattungsanspruch für den eingespeisten Strom vollständig.

  • Kappung der Einspeiseleistung: Neue Dachanlagen ohne vollen Eigenverbrauch werden netzseitig auf maximal 50 Prozent ihrer installierten Leistung begrenzt, sofern keine Speicher oder Steuerungssysteme eingebunden sind.

Welche Rahmenbedingungen der Gesetzgeber im Detail regelt, lässt sich in der offiziellen Pressemitteilung der Bundesregierung zum Netzpaket vertiefend nachlesen. Fest steht: Wer künftig neu baut, kann nicht mehr sicher mit einer auskömmlichen Einspeisevergütung ab 2027 für seinen Überschussstrom planen.

PV-Bestandsanlagen im Mietshaus: Warum Vertrauensschutz gilt und sich Eigenverbrauch trotzdem lohnt

Ein wichtiges Detail zur Klarstellung: Für bereits installierte PV-Anlagen gilt rechtlicher Vertrauensschutz. Wer seine Solaranlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, behält seinen vereinbarten Vergütungssatz für die vollen 20 Jahre.

Dennoch gewinnt die lokale Stromverteilung auch im Bestand rasch an Bedeutung:

  • Niedrige Einspeisesätze im Bestand: Wer in den letzten Jahren gebaut hat, erhält meist nur noch 6 bis 8 Cent/kWh für die Einspeisung. Der direkte Verkauf an die eigenen Mieter ist finanziell spürbar lukrativer.

  • Auslaufende EEG-Förderung (Ü20): Ältere Anlagen fallen nach 20 Jahren aus der Förderung und benötigen für den Weiterbetrieb die lokale Verwertung im Haus.

Das Festhalten an reinen Einspeisestrategien wird angesichts der sinkenden Einspeisevergütung ab 2027 und der niedrigen Tarife im Bestand somit auch für bestehende Gebäude zunehmend unrentabel. Wie Immobilienbesitzer bestehende Dächer als Ertragsquelle erschließen, zeigt unser Ratgeber zu den Zusatzeinnahmen als Vermieter im Mietshaus.

Die Auswirkungen auf Solaranlagen im Mehrfamilienhausbestand

Gerade im Bestand von Mehrfamilienhäusern (MFH) war die feste Einspeisevergütung oft der entscheidende Faktor, der Solaranlagen überhaupt wirtschaftlich darstellbar machte. Das Dach ist groß, aber der bürokratische und technische Aufwand, den Strom an die Mieter zu verkaufen, schreckte viele Eigentümer ab. Die Voll- oder Überschusseinspeisung war der Weg des geringsten Widerstands.

Ab 2027 wird dieser Weg jedoch steinig:

  • Überschusseinspeisung wird zum Risiko: Die Wirtschaftlichkeit von Anlagen, die primär auf Überschusseinspeisung setzen, wackelt. Wenn der eingespeiste Strom an sonnigen Mittagen nichts mehr wert ist, decken die Erträge potenziell nicht einmal die Betriebskosten der Anlage.

  • Mieterstrom-Modelle werden zur Pflicht-Kür: Um eine Rendite zu erwirtschaften, muss der Solarstrom im Gebäude verkauft werden. Die klassischen Modelle wie der geförderte Mieterstrom (§ 42a EnWG) oder die neu geschaffene Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) rücken zwangsläufig in den Fokus.

  • Bürokratie und Technik bleiben die Hürde: Beide Modelle haben jedoch einen entscheidenden Nachteil: Sie sind komplex. Bei klassischen Messkonzepten fordern Netzbetreiber oft die Komplettsanierung veralteter Zählerschränke (Kostenpunkt: 5.000 bis 12.000 Euro). Wie Sie diesen teuren Schrank-Umbau vermeiden, erklärt unser Ratgeber zum Zählerschrank bei der PV-Nachrüstung.

Die Konsequenz: Der Kabinettsbeschluss zur EEG-Novelle zwingt Immobilienbesitzer, die Solarnutzung im MFH neu zu denken. Der Fokus muss von „Einspeisen und Vergütung kassieren“ hin zu „Selbst verbrauchen und Bürokratie minimieren“ verschoben werden. Ein Festhalten an alten Strategien wird angesichts der unsicheren Einspeisevergütung ab 2027 nicht mehr tragfähig sein.

Die Lösung: Maximierung des Eigenverbrauchs durch Vor-Ort-Verteilung

Die Antwort auf die kommenden regulatorischen Änderungen ist technischer Natur. Wenn der ins öffentliche Netz eingespeiste Strom entwertet wird, liegt die einzige wirtschaftlich logische Konsequenz in der Maximierung des Eigenverbrauchs direkt vor Ort, im Gebäude. Es gilt der Grundsatz: Jede Kilowattstunde Solarstrom, die im eigenen Gebäude genutzt wird, ersetzt teuren Netzstrom und generiert eine Rendite durch den direkten Verkauf an die Bewohner.

Hier bietet die gerätebasierte Eigenstromverteilung im privaten Hausnetz von PIONIERKRAFT einen entscheidenden Ansatz. Anstatt den Strom rechnerisch über komplexe Bilanzierungsmodelle des Netzbetreibers zu verteilen, wird er physisch mit dem PIONIERKRAFTwerk, direkt hinter den Hauptzählern, im privaten Teil des Hausnetzes an die Mieter geleitet. Diese technische Vor-Ort-Lösung umgeht die bürokratischen und messtechnischen Hürden des klassischen Mieterstroms. Es ist kein Umbau der Zähleranlage und kein Lieferantenstatus für den Vermieter nötig.

Durch diesen Ansatz wird der Eigenverbrauch im Gebäude auf ein Maximum gesteigert. Der Solarstrom wird genau dann verbraucht, wenn er produziert wird, und zwar physisch von den Geräten der Mieter. Dies ist die effizienteste Antwort auf die drohende Entwertung der Einspeisevergütung ab 2027. Die Rendite entsteht nicht mehr durch staatliche Einspeisesätze, sondern aus der Spanne zwischen den günstigen Erzeugungskosten des eigenen Solarstroms vom Dach und dem Verkaufspreis an die Mieter – ein Modell, das völlig unabhängig von politischen EEG-Entscheidungen funktioniert.

Schaubild_PIONIERKRAFT-System
Das PIONIERKRAFT-System im Detail.

Die Vorteile der Vor-Ort-Verteilung auf einen Blick:

  • Maximale Unabhängigkeit: Sie machen sich unabhängig von schwankenden Börsenstrompreisen und der Höhe der Einspeisevergütung ab 2027.

  • Geringste Bürokratie: Keine Lieferantenpflichten, kein komplexes Messkonzept des Netzbetreibers, einfache und rechtssichere Abrechnung über das PIONIER-Portal.

  • Zügige Umsetzung: Die hardwarebasierte Vor-Ort-Lösung von PIONIERKRAFT lässt sich auch im Bestand schnell und unkompliziert installieren.

Fazit & Ausblick: Jetzt Solaraussichten sichern

Der Kabinettsbeschluss zur EEG-Novelle ist ein deutliches Signal, aber noch kein Gesetz. Dennoch müssen Immobilienbesitzer und Verwalter jetzt handeln. Eine PV-Anlage ist eine Investition für 20 Jahre und länger. Wer jetzt ein Projekt plant, muss die Regeln von 2027 mitdenken.

Der Wegfall der festen Einspeisevergütung ab 2027 macht den Eigenverbrauch zur absoluten Priorität. Die gerätebasierte Eigenstromverteilung im privaten Hausnetz, wie sie PIONIERKRAFT anbietet, ist die Antwort auf diese Herausforderung. Sie nutzt die vorhandene Infrastruktur im Bestand effizient weiter, schützt vor unkalkulierbaren Sanierungskosten und bringt den Solarstrom ohne bürokratische Hürden direkt zu den Mietern.

Sichern Sie jetzt die Zukunftsfähigkeit Ihrer Immobilie. Planen Sie Solaranlagen, die nicht auf staatliche Förderung, sondern auf maximale Unabhängigkeit setzen.

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