FAQ
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin zur Planung einer PV-Anlage inkl. PIONIERKRAFTwerk(en). Bei einer bereits bestehenden PV-Anlage können Sie die Hardware direkt über Ihren Installateur, der dann bei uns zum Fachpartner wird, bestellen und installieren lassen.
Füllen Sie unser Partnerformular aus: Unser Vertrieb meldet sich zur Besprechung des weiteren Vorgehens schnellstmöglich bei Ihnen.
Fachpartner vertreiben und installieren das PIONIERKRAFT-System und umfassen Solarteure, Installateure, Elektrobetriebe sowie den spezialisierten Fachgroßhandel.
Das PIONIERKRAFTwerk steuert und priorisiert die Energieflüsse und gewährleistet, dass der PV-Betreiber ausschließlich Solarenergie mit den zu beliefernden Wohneinheiten teilt. Steht kein Solarstrom zur Verfügung, beziehen die Wohneinheiten ihren Reststrom vom Energieversorger ihrer Wahl. Es gewährleistet auch Sicherheitsstandards.
Füllen Sie das Partnerformular aus. Gesucht werden Vertriebs- und Kooperationspartner aus der Energiebranche und Bauindustrie.
Ja, für Inbetriebnahmen ab dem 1. Januar 2023, nach Einschätzung der zuständigen Finanzbehörde. Fachpartnern wird dennoch empfohlen, dies lokal bestätigen zu lassen.
Für jede Wohneinheit, die Sie mit Strom versorgen möchten, ist ein PIONIERKRAFTwerk 3.0 erforderlich.
Mit dem PIONIERKRAFTwerk 3.0 können bis zu 20 Wohneinheiten, mit dem PIONIERKRAFTwerk 2.0 bis zu 15 Wohneinheiten beliefert werden.
Ja, das PIONIERKRAFTwerk kann jederzeit und einfach über Ihren Installateur, der dann bei uns zum Fachpartner wird, nachgerüstet werden.
Das PIONIERKRAFTwerk kann den Energiefluss physisch (nicht virtuell/rechnerisch) über eine eigene Leitung steuern. Dadurch entfallen Netzentgelte und Stromsteuer, da das öffentliche Netz nicht belastet wird.
Das PIONIERKRAFTwerk 3.0 hat eine Nennleistung von 2kW (deckt i.d.R. 95% des Bedarfs). Das PIONIERKRAFTwerk 2.0 hat 1,6kW Nennleistung (Spitzen bis zu 2kW).
FAQ
Nur ein Fachpartner, da die Installation am Zählerschrank erfolgt.
Ja, diese können direkt mit Strom versorgt werden. Wir unterstützen hierbei gerne beratend, da manchmal ein direkter Anschluss an die PV-Anlage sinnvoller ist.
Ja, verschiedene Batteriespeicher-Modelle können mit dem Service-Paket zur Batteriespeicher-Integration im PIONIER-Portal integriert werden, so dass Wohneinheiten auch Speicherstrom beziehen können.
In der Nähe des Zählerschranks. Sicherungen und Leistungsmesser werden im Zählerschrank verbaut.
Das PIONIERKRAFTwerk 3.0 misst B: 290 mm / H: 269 mm / T: 143 mm. Zudem müssen bestimmte Abstände (siehe Benutzerhandbuch) eingehalten werden.
Durch den Installationsassistenten im PARTNER-Portal, der den Installateur Schritt für Schritt durch die Installation des PIONIERKRAFTwerks 3.0 (inkl. Inbetriebnahme) leitet, sowie durch hilfreiche Unterlagen und Bild- und Videomaterial.
Das Modell 3.0 ist das Herzstück des Systems: kleiner, leichter, leistungsstärker, schneller und einfacher zu installieren. Mit dem Modell 3.0 ist auch das kostenlose PARTNER-Portal mit integriertem Installationsassistenten verfügbar.
FAQ
Über das PARTNER-Portal, eine interaktive Installations- und Verwaltungssoftware für effiziente Projektabwicklung und kundenorientierten Service.
Über das PIONIER-Portal. Hier können die belieferten Wohneinheiten angelegt, gelieferte Strommengen abgelesen und die Stromabrechnungen abgerufen werden.
Die Mengen werden durch die Hardware automatisch und datenschutzkonform ausgelesen und gespeichert. Die Stromabrechnungen werden über das PIONIER-Portal bereitgestellt.
Der Strompreis ist flexibler gestaltbar, da er nicht dem Mieterstromgesetz unterliegt. Die vereinbarten Konditionen werden im PIONIER-Portal hinterlegt. Die Vertragsdokumente können dort heruntergeladen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Der Strompreis ist flexibler gestaltbar, da er nicht dem Mieterstromgesetz unterliegt. Die vereinbarten Konditionen werden im PIONIER-Portal hinterlegt. Die Vertragsdokumente können dort heruntergeladen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Die Rechnungserstellung erfolgt jährlich zum 31.12. Die Abrechnung steht danach im PIONIER-Portal zum Download bereit.
Nur die Umsatzsteuer, falls die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) nicht in Anspruch genommen wird. Ansonsten fallen keine Netzentgelte oder Steuern an. Eine Klärung mit dem Steuerberater wird empfohlen.
Nein, Sie werden nur zum Ergänzungsstromlieferanten. Den Reststrom beziehen die Wohneinheiten weiterhin vom Energieversorger ihrer Wahl.
Ja, im Gegensatz zum geförderten Mieterstrom. Eine Mietvertragsklausel kann als kostenpflichtige Zusatzoption über das PIONIER-Portal gebucht werden.
2 Jahre Standardgarantie. Eine Verlängerung auf 10 Jahre ist kostenpflichtig zubuchbar.
Die Eichfrist beträgt 8 Jahre. PIONIERKRAFT erneuert die Eichfrist nach jeweils 8 Jahren zweimal kostenfrei, wenn ein Service-Paket ab Inbetriebnahme gebucht und das PIONIERKRAFTwerk voll funktionsfähig ist.
OPTIMAL UNTERSTÜTZT
Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.
Sie erreichen unseren Kundenservice unter: 📞+49 89 54 800 011
(Montag bis Donnerstag von 9:00 – 11:30 Uhr)
Entdecken Sie, wie schnell sich Ihr SolarstroM-verkauf an Mietende rechnet!
Berechnen Sie in wenigen Klicks, wie profitabel es ist, Solarstrom an Mietende zu verkaufen. Unser Wirtschaftlichkeitsrechner zeigt Ihnen, ab wann sich Ihre PV-Anlage lohnt. In den meisten Fällen sind Anlagen bereits ab der ersten Wohneinheit rentabel. Steigern Sie jetzt Ihre Rendite und nutzen Sie lokale Energie sinnvoll!
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