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Fachpartner vertreiben und installieren die PIONIERKRAFTwerke und umfassen Solarteure, Installateure, Elektrobetriebe sowie den spezialisierten Fachgroßhandel.
Das PIONIERKRAFTwerk steuert und priorisiert die Energieflüsse und gewährleistet, dass der PV-Betreiber ausschließlich Solarenergie mit den zu beliefernden Wohneinheiten teilt. Steht kein Solarstrom zur Verfügung, beziehen die Wohneinheiten ihren Reststrom vom Energieversorger ihrer Wahl. Es gewährleistet auch Sicherheitsstandards.
Füllen Sie das Partnerformular aus. Gesucht werden Vertriebs- und Kooperationspartner aus der Energiebranche und Bauindustrie.
Ja, für Inbetriebnahmen ab dem 1. Januar 2023, nach Einschätzung der zuständigen Finanzbehörde. Fachpartnern wird dennoch empfohlen, dies lokal bestätigen zu lassen. Fachgroßhandel.
Für jede Wohneinheit, die Sie mit Strom versorgen möchten, ist ein PIONIERKRAFTwerk 3.0 erforderlich.
Mit dem PIONIERKRAFTwerk 3.0 können bis zu 20 Wohneinheiten, mit dem PIONIERKRAFTwerk 2.0 bis zu 15 Wohneinheiten beliefert werden.
Ja, das PIONIERKRAFTwerk ist unabhängig vom Hersteller jederzeit und einfach nachrüstbar über Ihren Installateur (der Fachpartner wird).
Das PIONIERKRAFTwerk kann den Energiefluss physisch (nicht virtuell/rechnerisch) über eine eigene Leitung steuern. Dadurch entfallen Netzentgelte und Stromsteuer, da das öffentliche Netz nicht belastet wird.
Das PIONIERKRAFTwerk 3.0 hat eine Nennleistung von 2kW (deckt i.d.R. 95% des Bedarfs). Das PIONIERKRAFTwerk 2.0 hat 1,6kW Nennleistung (Spitzen bis zu 2kW).
Nur ein Fachpartner, da die Installation am Zählerschrank erfolgt.
Ja, diese können direkt mit Strom versorgt werden. Bei Bedarf unterstützen technische Berater, da manchmal ein direkter Anschluss an die PV-Anlage sinnvoller ist.
Ja, bestimmte Batteriespeicher können mit dem Service-Paket zur Batteriespeicherintegration im PIONIER-Portal integriert werden, sodass Wohneinheiten auch Speicherstrom beziehen können.
Möglichst in der Nähe des Zählerschranks. Sicherungen und Leistungsmesser werden im Zählerschrank verbaut.
Das PIONIERKRAFTwerk 3.0 misst B: 290 mm / H: 269 mm / T: 143 mm. Zudem müssen bestimmte Abstände (siehe Benutzerhandbuch) eingehalten werden.
Durch den Installationsassistenten im PARTNER-Portal, der den Installateur Schritt für Schritt durch die Installation des PIONIERKRAFTwerks 3.0 (inkl. Inbetriebnahme) leitet, sowie durch hilfreiche Unterlagen und Bild- und Videomaterial.
Das 3.0 ist das Herzstück des Systems: kleiner, leichter, leistungsstärker, schneller und einfacher zu installieren. Mit dem 3.0 wird auch das kostenlose PARTNER-Portal mit integriertem Installationsassistenten eingeführt.
Über das PARTNER-Portal, eine interaktive Installations- und Verwaltungssoftware für effiziente Projektabwicklung und kundenorientierten Service.
Über das PIONIER-Portal. Hier können die belieferten Wohneinheiten angelegt, gelieferte Strommengen abgelesen und die Stromabrechnungen abgerufen werden.
Die Mengen werden durch die Hardware automatisch und datenschutzkonform ausgelesen und gespeichert. Die Stromabrechnungen werden über das PIONIER-Portal bereitgestellt.
Der Strompreis ist flexibler gestaltbar, da er nicht dem Mieterstromgesetz unterliegt. Die vereinbarten Konditionen werden im PIONIER-Portal hinterlegt und die Vertragsdokumente können dort heruntergeladen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Die Rechnungserstellung erfolgt jährlich zum 31.12. Die Abrechnung steht danach im PIONIER-Portal zum Download bereit.
Nur die Umsatzsteuer, falls die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) nicht in Anspruch genommen wird. Ansonsten fallen keine Netzentgelte oder Steuern an. Klärung mit Steuerberater wird empfohlen.
Nein, Sie werden nur zum Ergänzungsstromlieferanten. Den Reststrom beziehen die Wohneinheiten weiterhin vom Energieversorger ihrer Wahl.
Ja, im Gegensatz zum geförderten Mieterstrom. Eine Mietvertragsklausel kann als kostenpflichtige Zusatzoption über das PIONIER-Portal gebucht werden.
2 Jahre Standardgarantie. Eine Verlängerung auf 10 Jahre ist kostenpflichtig zubuchbar.
Die Eichfrist beträgt 8 Jahre. PIONIERKRAFT erneuert die Eichfrist nach jeweils 8 Jahren zweimal kostenfrei, wenn ein Service-Paket ab Inbetriebnahme gebucht und das PIONIERKRAFTwerk voll funktionsfähig ist.
Entdecken Sie, wie schnell sich Ihr Solarstromverkauf an Mieter*innen rechnet!
Berechnen Sie in wenigen Klicks, wie profitabel es ist, Solarstrom an Mieter*innen zu verkaufen. Unser Wirtschaftlichkeitsrechner zeigt Ihnen, ab wann sich Ihre PV-Anlage lohnt. In den meisten Fällen sind Anlagen bereits ab der ersten Wohneinheit wirtschaftlich. Jetzt Rendite steigern und lokale Energie sinnvoll nutzen!
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