.

Kurz gesagt: Bei der Ergänzungsstromversorgung fließt Solarstrom aus der Dachanlage anteilig ins Hausnetz und ergänzt den bestehenden Stromvertrag Ihrer Mieter:innen – er ersetzt ihn nicht. Der PV-Anteil senkt spürbar die Stromkosten (und oft auch den Allgemeinstrom in den Nebenkosten), ohne dass Sie zur Energieversorgerrolle wechseln müssen. Genau dieses Prinzip setzt die Pionierkraft-Lösung technisch und organisatorisch um.

Was ist Ergänzungsstrom – in zwei Sätzen für den Info-Aushang im Treppenhaus

„Wenn Sonne da ist, nutzen wir zuerst PV-Strom vom eigenen Dach. Reicht er nicht, kommt der Rest automatisch über Ihren bestehenden Stromliefervertrag. Für Sie ändert sich nichts am Anbieter – Sie profitieren einfach anteilig vom günstigeren PV-Strom.“

Wie kommt die Ersparnis zustande?

Lokal erzeugter Strom vermeidet Preisbestandteile des öffentlichen Netzes. Deshalb kann der PV-Teilpreis günstiger kalkuliert werden als reiner Netzstrom. Das Prinzip gilt bei vor-Ort-Nutzung und wird von Verbraucherorganisationen und Netzbetreibern im Kontext „Strom unter einem Dach“ (z. B. GGV) beschrieben: Mieter:innen behalten ihren Lieferanten, der Reststrom bleibt frei wählbar.

Praxisbeispiel (Modellrechnung):
Grundversorgungstarif im Haus: 40 ct/kWh
PV-Teilpreis im Haus: 26 ct/kWh (beispielhaft)
PV-Anteil am Jahresverbrauch eines Haushalts: 30 %
Ergebnis: Mischpreis ≈ 34,2 ct/kWh → rund 14 % günstiger als reine Grundversorgung. Bei 2.500 kWh/Jahr spart ein Haushalt ≈ 145 €.
Die Bandbreite variiert je nach Objekt, PV-Leistung und Tagesnutzung. Pionierkraft speist bedarfsgerecht bis zu 2 kW ins Hausnetz ein; der Rest kommt automatisch vom individuellen Stromanbieter.

Wo sehen Mieter:innen den Vorteil in der Nebenkostenabrechnung?

Allgemeinstrom (Treppenhaus, Aufzug, Tiefgarage) kann priorisiert mit PV gedeckt werden. Senken Sie diese Position, gehört ein klarer Hinweis in die Abrechnung, z. B. „Allgemeinstrom (PV-unterstützt) – Anteil X %“. Leitfäden zu Betriebskonzepten im MFH empfehlen, die Wirkmechanik transparent zu erläutern.

Wohnungsstrom bleibt beim bestehenden Lieferanten – mit Ergänzungsstrom sinkt jedoch der eingekaufte Netzanteil; die PV-kWh werden im Haus genutzt. Kommunizieren Sie die Mischpreis-Logik mit einer kleinen Grafik (PV-Anteil vs. Reststrom) und einem Jahresbeispiel in €/% (siehe oben). Das Pionier-Portal von PIONIERKRAFT bietet diese Visualisierung für Vermieter:innen und Mieter:innen.

So erklären Sie Technik ohne Fachchinesisch

„PV zuerst“ – Das Pionierkraftwerk gibt bis zu 2 kW ins Hausnetz, sobald Sonne da ist. Geräte im Haus (Wohnungen, Allgemeinstrom, Wärmepumpe, Wallbox) nutzen automatisch zuerst diesen PV-Strom. Fehlt Leistung, ergänzt der Netzstrom nahtlos. Kein Zählerwechselmarathon, keine zweite Stromrechnung.

„Ergänzen statt ersetzen“ – Jede Partei behält ihren Liefervertrag. Das ist der zentrale Unterschied zur Vollversorgung (klassischer Mieterstrom), bei der Vermietende Strom voll liefern und abrechnen müssen.

Kurzvergleich: Ergänzungsstrom vs. Vollversorgung (Mieterstrom)

Ergänzungsstrom (Pionierkraft):
Keine Versorgerrolle, kein Lieferantenwechsel für Mieter:innen
• PV ergänzt den bestehenden Tarif, Reststrom frei wählbar
• Niedrige Einstiegshürden, besonders in kleinen bis mittleren MFH praxisnah umsetzbar

Vollversorgung (geförderter Mieterstrom):
• Vermietende oder Dienstleister werden Stromlieferant (mit Abrechnung, Stromkennzeichnung etc.)
Preisobergrenze: max. 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs; eine Rechnung mit Mischpreis
• Geeignet, wenn Prozesse/Marktrollen wirtschaftlich skalieren (größere Objekte/Servicepartner)

Praxis-Tipps: Kommunikationsbausteine für Angebot, Aushang und Haus-App

Ein Satz Vorteil
„Ihr Strom kommt zuerst vom eigenen Dach – so wird Ihr Jahresstrom um X–Y % günstiger. Der Rest bleibt wie gewohnt über Ihren Anbieter.“

Mini-Kostenbox
• Grundversorgung: 40 ct/kWh
• PV-Teilpreis im Haus: 26 ct/kWh (Beispiel)
• Ihr PV-Anteil im letzten Monat: 28 % → ca. 12 % günstiger insgesamt

Transparenzgrafik
Ein Monatsbalken je Wohnung: PV-Anteil (%) und Reststrom (%). Kurze Legende: „PV-Anteil = lokal, Rest = Ihr Stromanbieter“.

FAQ-Snippets
Brauche ich einen neuen Vertrag? Nein. Liefervertrag bleibt, PV ergänzt.
Ist das rechtlich sauber? Ja, solange Strom im selben Gebäude bleibt und nicht durchs öffentliche Netz geleitet wird; genau hier setzt die vereinfachte Nutzung (z. B. GGV) an. Projektbezogene Prüfung bleibt sinnvoll.

Bonus: So erhöhen Sie den sichtbaren Spareffekt

Lasten in Sonnenstunden legen (Waschmaschine, Trockner, andere größere Verbraucher) – das steigt den PV-Anteil. Wärmepumpe, Speicher und Ladepunkte priorisieren PV-Strom und machen die Einsparung greifbar, gerade in Häusern mit gemeinsam genutzten Flächen.

Fazit

Mit Ergänzungsstrom machen Sie den PV-Vorteil alltagstauglich: einfache Teilnahme, spürbar niedrigere Kosten, klare Visualisierung. Für Mieter:innen heißt das: ohne Wechsel profitieren. Für Sie heißt es: ohne Versorgerrolle Wirkung erzielen – und nur kurz erklären müssen, warum das fair und günstiger ist.

Weiterlesen
• Pionierkraft: Ergänzungsstrom im Mehrfamilienhaus – Funktionsweise und Einsatzfelder. PIONIERKRAFT
• Hintergrund & Vergleich: Regeln und Pflichten bei Vollversorgung (Mieterstrom) im MFH-Leitfaden der Energieagentur Regio Freiburg. Energieagentur Regio Freiburg
• Kontext „Strom unter einem Dach“: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung – Verbraucherzentrale NRW. Verbraucherzentrale NRW


Teste den PIONIEKRRAFT-Rechner für Amortisation und Rendite

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Crowdinvesting

Beteilige Dich an PIONIERKRAFT!